Gesetzlich Versicherte
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten übernommen. Hierfür ist es wichtig, dass die Versichertenkarte mitgebracht wird. Die Versichertenkarte ist einmal im Quartal einzulesen. Bei Wechsel der Krankenkasse muss eine bereits zuvor genehmigte Therapie von der neuen Kasse anerkannt werden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Privat Versicherte
Die Kostenübernahme hängt von den Vertragsbedingungen ab. Daher ist es sinnvoll, vorab Rücksprache mit der zuständigen Versicherung zu nehmen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).